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Pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger haben Recht auf Einzelfallentscheidung

Verunsicherung nimmt zu / Diakonie Baden gibt jetzt Infoflyer heraus

Wer einen Pflegeheimplatz sucht und auf Sozialhilfe angewiesen ist, hat einen Rechtsanspruch auf eine einzelfallbezogene Entscheidung des Sozialamtes. Mit einem Flyer informiert die Diakonie Baden jetzt Betroffene und Angehörige über ihre Ansprüche und Rechte. Erfahrungen diakonischer Pflegeheime und Seniorenbüros haben gezeigt, dass immer wieder Senioren durch einseitige Auskünfte von Sozialämtern verunsichert sind.

Manche Sozialämter würden durch den Hinweis auf eine von ihnen erstellte Liste Ratsuchenden gegenüber den Eindruck erwecken, dass sie nur die Unterbringungen in den „billigsten“ Heimen bezahlen, so der evangelische Wohlfahrtsverband. Dies sei nicht nur in Baden-Württemberg ein Problem. Ähnliche Entwicklungen beobachte zwischen auch die Diakonie in Bayern, Hessen und der Pfalz. Deshalb gäbe es auch von dort Interesse an dem neuen Infoflyer.

In dem Infoblatt, das demnächst in den diakonischen Pflegeheimen in Baden und hier als Download erhältlich ist, weisen die Rechtsexperten und Pflegefachleute darauf hin, dass laut § 9 Sozialgesetzbuch 12 der Sozialhilfeempfänger bei der Wahl seines Pflegeheimes nicht entmündigt werden dürfe. Stattdessen müsse das Sozialamt sich in jedem einzelnen Fall mit den vorliegenden Gründen für den Wunsch nach dem jeweiligen Pflegeheim auseinandersetzen. Berechtigte Gründe für die Wahl eines bestimmten Pflegeheimes seien zum Beispiel die Nähe zum bisherigen Wohnort, die vertraute Umgebung, Nähe zu den Angehörigen, die religiöse Ausrichtung der Einrichtung oder deren spezielle Konzeption, so die Diakonie Baden.

letzte Aktualisierung am 25. Juli 2011

 
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