Pflegebedürftige
Sozialhilfeempfänger haben Recht auf Einzelfallentscheidung
Verunsicherung nimmt zu
/ Diakonie Baden gibt jetzt Infoflyer heraus
Wer einen Pflegeheimplatz
sucht und auf Sozialhilfe angewiesen ist, hat
einen Rechtsanspruch auf eine einzelfallbezogene
Entscheidung des Sozialamtes. Mit einem Flyer
informiert die Diakonie Baden jetzt Betroffene
und Angehörige über ihre Ansprüche
und Rechte. Erfahrungen diakonischer Pflegeheime
und Seniorenbüros haben gezeigt, dass immer
wieder Senioren durch einseitige Auskünfte
von Sozialämtern verunsichert sind.
Manche Sozialämter würden
durch den Hinweis auf eine von ihnen erstellte
Liste Ratsuchenden gegenüber den Eindruck
erwecken, dass sie nur die Unterbringungen in
den „billigsten“ Heimen bezahlen,
so der evangelische Wohlfahrtsverband. Dies sei
nicht nur in Baden-Württemberg ein Problem. Ähnliche
Entwicklungen beobachte zwischen auch die Diakonie
in Bayern, Hessen und der Pfalz. Deshalb gäbe
es auch von dort Interesse an dem neuen Infoflyer.
In dem Infoblatt, das demnächst in den
diakonischen Pflegeheimen in Baden und hier
als Download erhältlich ist, weisen die Rechtsexperten
und Pflegefachleute darauf hin, dass laut § 9
Sozialgesetzbuch 12 der Sozialhilfeempfänger
bei der Wahl seines Pflegeheimes nicht entmündigt
werden dürfe. Stattdessen müsse das
Sozialamt sich in jedem einzelnen Fall mit den
vorliegenden Gründen für den Wunsch
nach dem jeweiligen Pflegeheim auseinandersetzen.
Berechtigte Gründe für die Wahl eines
bestimmten Pflegeheimes seien zum Beispiel die
Nähe zum bisherigen Wohnort, die vertraute
Umgebung, Nähe zu den Angehörigen,
die religiöse Ausrichtung der Einrichtung
oder deren spezielle Konzeption, so die Diakonie
Baden.
letzte Aktualisierung
am 25. Juli 2011
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