Gerichtsentscheidung
mit Signalwirkung
Sozialgericht Mannheim
gewährt Asylbewerber vorläufigen Rechtsschutz/
Diakonie sieht Landesregierung jetzt in der Pflicht
In
einem von der Diakonie Baden unterstützen
Musterverfahren hat das Sozialgericht Mannheim
jetzt einem aus Syrien geflohenen Asylbewerber
gegenüber der Stadt Heidelberg Recht
gegeben und die Stadt Heidelberg zu zusätzlichen
Leistungen verpflichtet. Die bisherigen
187, 39 Euro in Form von Sachleistungen
inklusive eines Barbetrages reichen auch
bei einer Unterbringung in einer Sammelunterkunft
für eine menschenwürdige Existenz
nicht aus, entschied das Gericht.
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„Die Entscheidung hat für
ganz Baden-Württemberg Signalwirkung“,
betonte Jürgen Blechinger, Referent für
Migration und Flüchtlinge des Diakonischen
Werks Baden. Zwar betreffe die Entscheidung zunächst
nur den konkreten Einzelfall aus Heidelberg.
Asylbewerber und Geduldete in der Rhein-Neckar-Region,
dem Zuständigkeitsbezirk des Sozialgerichts
Mannheims, hätten jetzt aber sehr gute Chancen
beim Sozialgericht schnell und erfolgreich eine
solche einstweilige Anordnung zu erwirken. Zu
erwarten sei, dass auch die anderen Sozialgerichte
im Land sich der Mannheimer Entscheidungspraxis
anschließen. Vor diesem Hintergrund fordert
die Diakonie jetzt ein schnelles Handeln von
der neuen Landesregierung.
Im Erlasswege könne den Kreisen aufgegeben
werden bis zu der für Anfang 2012 angekündigten
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den
Mannheimer Gerichtsbeschluss zunächst generell
umzusetzen. Gleichzeitig sollte den Stadt- und
Landkreisen mehr Spielräume eröffnet
werden, dass die Betroffenen früher als
bisher eine Arbeit aufnehmen dürfen, um
ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Auch
sollten zum Beispiel Asylbewerber aus den Sammelunterkünften
ausziehen dürfen, wenn sie eine private
Wohnung selbst finanzieren können. Dadurch
würden die Kreise andererseits auch finanziell
entlastet, so die Diakonie Baden.
Seit der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
im Jahr 1993 sind die noch in D-Mark benannten
Sätze nicht erhöht worden – trotz
einer Preissteigerung von etwa 32 Prozent in
diesem Zeitraum. Die Leistungen seien – so
das Sozialgericht Mannheim - höchstwahrscheinlich
verfassungswidrig. Bis zu einer Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete das
Gericht jetzt per einstweiliger Anordnung vorläufig
weitere 65,51 Euro monatlich als Darlehen zu
gewähren.
Der Beschluss sei ein längst überfälliges
Zeichen gegen die Vernachlässigung der Asylbewerber
und mache unmissverständlich deutlich, dass
auch Asylbewerber ein Recht auf Sicherung ihres
Existenzminimums haben, erklärte Rechtsanwalt
Berthold Münch aus Heidelberg, der in Kooperation
mit der Diakonie den Fall vor dem Sozialgericht
vertreten hatte.
Bis zum Frühjahr 2012 erwarten Experten
eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes,
ob das bisherige Asylbewerberleistungsgesetz
sogar verfassungswidrig sein könnte.
letzte Aktualisierung
am 17. August 2011
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